Ab dem 01.01.2024 werden verpflichtend E-Rezepte ausgestellt. Dies bedeutet, dass Verordnungen für Medikamente auf einem zentralen System gespeichert werden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten das E-Rezept einzulösen:

  1. Sie gehen mit Ihrer Versichertenkarte (eGK) in die Apotheke, dort stecken Sie diese in einen Kartenterminal und die Rezepte können ausgelesen werden. Dies sollte der neue Standard werden. Ein Papierausdruck ist somit nicht mehr notwendig. Wenn Sie Ihre Versichertenkarte (eGK 2.1) im aktuellen Quartal schon eingelesen haben, müssen Sie noch nicht einmal in die Praxis kommen, wenn Sie ein Folgerezept benötigen!
  2. Über die E-Rezept-App der Gematik (Android oder iOS). Hierfür benötigen Sie die App und eine PIN, die sie nach persönlicher Vorstellung bei Ihrer Krankenkasse erhalten können. Sie können das Rezept in der App an Ihre Wunschapotheke weiterleiten (lokal oder Versandapotheke).
  3. Über einen Papierausdruck. Diesen Papierausdruck fertigen wir nur auf expliziten Wunsch an (bitte entsprechend bei der Rezeptbestellung angeben). Dies kann z.B. notwendig werden, wenn Sie einer Versandapotheke ein Rezept zukommen lassen müssen, aber nicht über die E-Rezept-App der Gematik verfügen.

Bitte beachten Sie: Es ist weiterhin notwendig, dass Sei Ihre Versichertenkarte in der Praxis einlesen lassen! Andernfalls können wir weiterhin keine Rezepte für Sie ausstellen. Sofern Ihre Karte einmalig eingelesen wurde, ist dieser Vorgang aber bis zum Quartalsende nicht mehr notwendig! Es lohnt sich also, die Versichertenkarte früh im Quartal einlesen zu lassen, wenn Sie wissen, dass Sie wiederholte Verordnungen benötigen.

Ohne einen gültigen Versicherungsnachweis können wir Ihnen nur ein Privatrezept ausstellen.

Hilfsmittel wie Einlagen, Kompressionsstrümpfe, Pen-Nadeln, Lanzetten o.ä. können derzeit noch nicht als E-Rezept ausgestellt werden. In diesem Fall erfolgt die Verordnung weiterhin auf einem “roten Rezept”.

Privaterezepte können vorerst nicht als E-Rezept ausgestellt werden.